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09. Dezember 2016

Die Stellenanzeige

09.12.2016

Wie man sie richtig erstellt

Vorlage-Stellenanzeige

 

 

 

Ob Personalwechsel oder Unternehmenswachstum:

um das Schalten einer Stellenanzeige kommt man heutzutage kaum mehr herum, um den geeigneten neuen Mitarbeiter überhaupt zu finden. 

 

Dabei ist es ganz gleich, ob die Stellenanzeige in Online-Portalen oder klassisch in der Tageszeitung erscheint: eines ist wichtig: dass die Stellenanzeige richtig erstellt ist.


Was bedeutet: „richtig erstellt“?

  1. Die Stellenanzeige ist Teil der Außendarstellung und repräsentiert ein Unternehmen.

  2. Die Stellenanzeige ist die Basis für den späteren Bewerberpool. Sie soll mitreißend sein, Interesse wecken und die geeigneten Kandidaten dazu animieren, sich auf diese Position zu bewerben. Werden die falschen Kandidaten angesprochen, hilft eine anschließende gute Auswahlmethodik nicht weiter.

  3. Stellenanzeigen müssen AGG-konform formuliert sein, damit Sie rechtliche Probleme vermeiden!


Aufbau und inhaltliche Elemente einer Stellenanzeige

  • Gestaltung der Stellenanzeige
    Zu Beginn spielt die Gestaltung der Anzeige eine wichtige Rolle: neben dem Aufführen des Logos sowie der Gestaltung der Anzeige anhand des Corporate Identity ist auch die Übersichtlichkeit ein wichtiger Aspekt. So ist bspw. die Aufführung der Aufgabenbereiche sowie das gewünschte Qualifikationsprofil in Stichworten wie auch in verständlicher Sprache immer empfehlenswert.

    Auch wirken Stellenanzeigen oft professioneller und ansprechender, wenn Sie mit einem passenden Bild versehen sind. Allerdings sollte dieses nicht mitten im Text aufgeführt werden, sondern eher in einer Ecke, am Anfang oder auch am Ende der Anzeige. Ansonsten besteht die Gefahr, dass vom eigentlichen Inhalt abgelenkt wird. Außerdem sollte das Bild zur Branche oder der ausgeschriebenen Tätigkeit passen.

  • Unternehmensvorstellung
    Am Beginn der Stellenanzeige und ganz oben sollte das Unternehmen sich und seine Tätigkeitsfelder vorstellen. Leistungs- und Tätigkeitsspektrum, Erfolge, Unternehmensgröße oder Anzahl der Niederlassungen und der Mitarbeiter dürfen dabei gerne genannt werden.

  • Nennung der Position
    In Fett- und einer größeren Schrift sollte die zu besetzende Position aufgeführt werden wie auch die Art der Anstellung (dauerhaft oder befristet, Voll- oder Teilzeit o. ä.) sowie evtl. der Arbeitsort (Bsp. bei Außendiensttätigkeiten das Vertriebsgebiet).

  • Aufgabenbereiche oder Schwerpunkte der Tätigkeit
    In dieser Sparte sollten die Aufgabenbereiche in Stichworten aufgeführt werden. Hier können auch Hinweise auf besondere Arbeitsbedingungen (Reisetätigkeit o. ä.) gemacht werden.

  • Qualifikationsprofil oder Kompetenzanforderungen
    Hier werden die formalen Qualifikationen (Ausbildung oder Studium, Umfang der beruflichen Erfahrung, Zusatzqualifikationen o. ä.) sowie die Kompetenzanforderungen (Fach- und Sprachkenntnisse, persönliche, soziale oder methodische Kompetenzen o. ä.) in Stichworten aufgeführt.

  • Arbeitgebervorstellung
    Neben der oben erwähnten Unternehmensvorstellung kann am Ende der Anzeige die Vorstellung des Unternehmens als Arbeitgeber erfolgen: Dabei sind Informationen über die im Unternehmen gelebte Firmenkultur, Weiterbildungsmöglichkeiten, das Arbeitszeitmodell, Urlaubstage oder Incentives (Firmenwagen/-handy, Fahrtkostenzuschuss, Essensmarken, Weihnachts-/Urlaubsgeld etc.) für den Bewerber immer interessant und mit diesen Angaben können Sie sich als ein besonders guter Arbeitgeber präsentieren.

  • Schlussformulierung
    Am Ende sollen die Kandidaten animiert werden, sich zu bewerben, unter Angabe des Eintrittstermins und der Gehaltsvorstellung und wenn nötig auch einer Kennziffer oder Stellennummer.


    Auch die Art der Bewerbung (über ein Online-Bewerbungsformular, per E-Mail oder per Post), die inhaltlichen Anforderungen an die Bewerbungsunterlagen (Kurzbewerbung, mit Arbeitsproben, nur das letztes Arbeitszeugnis o. ä.) oder die maximale Dateigröße der Bewerbung können hier gemacht werden.

    Am Ende führt man dann die Kontaktmöglichkeiten (Postanschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Link zum Online-Bewerbungsformular sowie Ihre Homepage-Adresse) auf.

    Beispiel:
    Nehmen Sie die Herausforderung an? Dann senden Sie uns am besten gleich Ihre Bewerbung per E-Mail und unter Angabe des frühestmöglichen Eintrittstermins, Ihrer Gehaltsvorstellung und der Kennziffer XX-12345.

    Bei Fragen freuen wir uns auf Ihren Anruf.

  • Umfang der Stellenanzeige
    Eine Stellenanzeige sollte insgesamt weder zu lang noch zu kurz sein. Die Länge einer DIN-A4 Seite dient als gute Orientierung. Die Bewerberkandidaten sollten alle wichtigen Informationen erhalten, sich aber nicht von einer Datenflut erschlagen fühlen.

Was es in Bezug auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das AGG – umgangssprachlich auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt – ist ein Gesetz, welches Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.

 

Daher sollten Arbeitgeber beispielsweise bei der Fragestellung im Vorstellungsgespräch, der Verfassung des Absageschreibens wie auch bei der Erstellung Ihrer Stellenanzeige darauf achten, dass sie keinen Menschen in eine Benachteiligung versetzen oder gar diskriminieren.

 

So gibt es mittlerweile einige Fallen, in die Unternehmen mit ihrer Stellenausschreibung tappen können. Im schlimmsten Fall kann ein Unternehmen dann von einem Kandidaten keine Bewerbung sondern eine Klageandrohung erhalten, da dieser sich aufgrund einer falsch gewählten Wortwahl in der Stellenanzeige benachteiligt oder diskriminiert fühlt.

 

Damit Ihre Stellenausschreibung AGG-konform gelingt und nicht zum finanziellen Risiko wird, empfehlen wir Ihnen, den Text Ihrer Stellenanzeige neutral zu formulieren.

 

Im Einzelnen bedeutet dies:

 

  • Benennen Sie die ausgeschriebene Position geschlechtsneutral:

    Beispiel:
    AssistentIn
    Assistent/in
    Assistenz (m/w)

    Verwenden Sie keine Formulierungen wie:

    „dann sind Sie unser Mann“
    „dann sind Sie der ideale Kandidat“

    Vermeiden Sie Begriffe wie „Vollzeitstelle“, da diese eine mittelbare Benachteiligung (z. B. von Müttern) mit sich bringen kann.


    Diese Regeln sollten Sie im ganzen Text befolgen, nicht nur in der Nennung der Position. 
  • Vermeiden Sie Angaben, die einen Bezug zum Alter haben und geben Sie kein Mindest- oder Höchstalter an.

    Auch die Forderung nach einer bestimmten Anzahl an Jahren mit Berufserfahrung ist kritisch und muss im Zweifelsfall vom Unternehmen nachgewiesen werden.


    Verwenden Sie keine Formulierungen wie:
    „jung und dynamisch“
    „bis xx Jahre"
    „Mindestens xx Jahre“
    „langjährige Berufserfahrung“
    „mindestens xx Jahre Berufserfahrung“

  •  Vermeiden Sie jegliche Äußerung zur Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung

    Verwenden Sie keine Formulierungen wie:

    „Sie sind evangelisch“ (oder andere Religionszugehörigkeit)
    „Sie zeigen ehrenamtliches Engagement in der Kirche“
    „Sie sind konfessionslos“

  •  Vermeiden Sie jegliche Einschränkung bzgl. der Herkunft!

    Verwenden Sie keine Formulierungen wie:

    „Ihre Muttersprache sollte englisch sein“ “ (oder andere Sprache)
    „fließende Deutschkenntnisse“
    „Sie sollten den lokalen Dialekt beherrschen“
    „akzentfreie Aussprache“
    „mit Angabe Ihres Geburtsortes“

    Ebenso kann die Anforderung der Sprachkenntnisse je nach spezieller Anforderung an die Stelle ein Diskriminierungsmerkmal darstellen.
  • Verwenden Sie keine Floskeln oder Signalworte die körperliche und geistige Handicaps oder eine Behinderung ausschließen. Besser ist es, die zentralen körperlichen und geistigen Tätigkeiten, die der Kandidat bei der Ausübung der Tätigkeiten zu verrichten hat, anzugeben.

    Verwenden Sie keine Formulierungen wie:

    „Sie sind körperlich belastbar“
    „Sie sind mobil“
    „Sie sind geistig flexibel“

  • Fordern Sie in der Stellenanzeige kein Bewerbungsfoto an, sondern besser „aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“.

 

Doch wie fast überall, gibt es natürlich hier auch wieder Ausnahmen:

 

  • Eine religiöse Einrichtung darf beispielsweise als Einstellungsvoraussetzung festlegen, dass der Bewerber Mitglied ihrer Kirche ist.
  • Ein Theater sucht für die Stellenbesetzung eines älteren Mannes einen Mitarbeiter und darf als Einstellungsvoraussetzung festlegen, dass dieser Mitarbeiter älteren Alters sein soll.
  • Ein Mädcheninternat darf bei der Besetzung einer Betreuerstelle die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch Nachtdienste im Internat beinhalten soll.
  • Bei der Stellenbesetzung einer Führungskraft darf Berufserfahrung als Einstellungsvoraussetzung gelten.
  • Das Höchstalter darf aufgrund der Notwendigkeit einer angemessenen Beschäftigungszeit begrenzt sein, wenn beispielsweise die Einarbeitung eines 64-jährigen zu aufwendig und zeitintensiv im Verhältnis zur verbleibenden Arbeitszeit vor Renteneintritt steht.

 

Unser Tipp: Sie können Ihre Stellenanzeige auch mit dem Hinweis versehen, dass eingehende Bewerbungen nur auf ihre fachliche Qualifikation hin ausgewertet und Talente unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Nationalität, Schwerbehinderung oder Alter berücksichtigt werden. Damit schützen Sie sich zwar nicht pauschal vor möglichen Rechtsverstößen, zeigen aber, dass Sie als Unternehmen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz achten. 

 

Eine rechtssichere Stellenanzeige selbst zu erstellen, kann manchmal einiges an Kopfzerbrechen verursachen. Ersparen Sie sich diese zeitintensive Arbeit und lassen Sie sich Ihre Stellenanzeige einfach von erfahrenen Personalentscheidern schreiben.

 

Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne.    


tagPlaceholderTags: AGG, Stellenanzeige, Diskriminierung, Bewerbersuche, Bewerberrekrutierung

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