Das Mutterschutzgesetz (MuSchuG) hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung zu schützen.
Dieses Gesetz gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Hierzu gehören auch geringfügig Beschäftigte, weibliche Auszubildende, Heimarbeiterinnen oder Beschäftigte in einem Privathaushalt.
Darüber hinaus werden weitere Regelungen zum gesundheitlichen Schutz werdender Mütter vor Gefahren, Überforderung und der Einwirkung von Gefahrstoffen am Arbeitsplatz in der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (MuSchArbV) geregelt.
Das Mutterschutzgesetz tritt dann in Kraft, nachdem der Arbeitgeber über die vom Arzt attestierte Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informiert wurde.
Grundsätzlich können werdende Mütter während der Schwangerschaft weiter ihrem Beruf nachgehen. Sind Gesundheit und Leben von Mutter oder Kind jedoch in Gefahr, greift das Mutterschutzgesetz.