Für Arbeitnehmer, die auf Stellensuche sind, ist ein Arbeitszeugnis ein wichtiges Dokument, um deren Arbeitsleistung, Berufserfahrung und Kenntnisse zu belegen.
Arbeitszeugnisse zu verfassen ist dagegen für Personalreferenten und Führungskräfte keine besonders befriedigende Arbeit – eher eine lästige Pflicht, die lange vorgeschoben wird, bis ein Rechtsanwalt ein Zeugnis einfordert. Denn heutzutage verfügen die meisten Arbeitnehmer über eine Rechtsschutzversicherung, die Arbeitsrecht beinhaltet.
Das Schreiben von Arbeitszeugnissen im Tagesgeschäft zwischen Meetings, Vorstellungsgesprächen und Telefonklingeln oder in Zeiten von Umstrukturierungen und entsprechend starkem Arbeitsaufkommen ist fast unmöglich.
Auch ist ein ausscheidender Arbeitnehmer Vergangenheit und sämtliche damit verbundene Themen verlieren die Relevanz. Daher erspart sich der Personalreferent oft die Arbeit und tauscht hier und da ein paar Formulierungen zur Benotung (aus „zu unserer vollsten Zufriedenheit“ wird bei einer schwächeren Leistung „zu unserer vollen Zufriedenheit“). Oder diese Arbeit wird an den Arbeitnehmer abgeschoben. Doch sollte jedes Unternehmen die Formulierung eines Zeugnisses selbst in der Hand behalten.
Abgesehen davon, dass laienhafte oder unzureichend formulierte Zeugnisse das Image eines Unternehmens eher abwerten, sind diese oft Anlass von aufwendigen Rechtsstreitereien zwischen früheren Arbeitnehmern und Unternehmen.
Aufgrund dieser unzähligen Arbeitsgerichtsprozesse haben der Bundesgerichtshof, das Bundesarbeitsgericht sowie nachgelagerte Arbeitsgerichte immer wieder bestätigt, das ein Zeugnis „vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitsnehmer getragen sein“ müsse und die berufliche Entwicklung des Arbeitnehmers nicht behindern darf.
So mussten sich viele Personalreferenten erneut hinsetzen und das Zeugnis des Klägers überarbeiten oder auch vollkommen neu erstellen.
Letzten Endes ist es für ein Unternehmen zeit- und kostensparender, diese Arbeit von Anfang an auszulagern – an erfahrene Personalentscheider aus verschiedenen Branchen und Bereichen.
Beginnend bei der Nachfrage des Arbeitnehmers nach seinem Zeugnis über das umfangreiche Hintergrundwissen zur Zeugnisgeheimsprache bis hin zur Kenntnis aktueller Urteile zum Zeugnisrecht – bei all diesen Themen und darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Doch wie kann jemand die Leistung eines Menschen richtig und wohlwollend beurteilen, den er gar nicht kennt? Ein Zeugnis ist doch Ausdruck der Wertschätzung eines Vorgesetzten für seinen Mitarbeiter? Was ist von einem Arbeitgeber zu halten, der dies einem externen Dienstleister überträgt? Ist dies überhaupt möglich?
Hier können wir Ihnen die Skepsis nehmen, denn die Beurteilung machen Sie. Wir haben einen Beurteilungsbogen erstellt, der alle relevanten Informationen über die Tätigkeiten, besondere Erfolge, die Arbeitsleistung und das Verhalten abfragt und so die Grundlage der Zeugniserstellung ist. Unsere langjährige Erfahrung hat gezeigt, dass die negativen Rückmeldungen der Arbeitnehmer bezüglich ihres Zeugnisses zunehmend abgenommen haben. Sollte dann doch eine solche Rückmeldung kommen, können Sie diese einfach an uns weiterleiten und wir bearbeiten den Rest.
Rechtssicherheit, Qualität und Individualität eines Arbeitszeugnisses sind unsere Ziele. Auch wenn wir für einen Kunden zahlreiche Arbeitszeugnisse schreiben – oftmals auch für gleiche Berufsgruppen in einer Abteilung.
Lassen Sie sich Ihre Arbeitszeugnisse erstellen und sparen Sie sich somit eine Menge Zeit, Geld und Ärger.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und finden mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung, wie wir Sie am besten entlasten können.