Das AGG – umgangssprachlich auch Anti-Diskriminierungsgesetz genannt – ist ein
Gesetz, welches Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll.
Daher sollten Arbeitgeber beispielsweise bei der Fragestellung im Vorstellungsgespräch, der Verfassung des Absageschreibens wie auch bei der Erstellung Ihrer Stellenanzeige darauf achten, dass sie keinen Menschen in
eine Benachteiligung versetzen oder gar diskriminieren.
So gibt es mittlerweile einige Fallen, in die Unternehmen mit ihrer Stellenausschreibung tappen
können. Im schlimmsten Fall kann ein Unternehmen dann von einem Kandidaten keine Bewerbung sondern eine Klageandrohung erhalten, da dieser sich aufgrund einer falsch gewählten Wortwahl
in der Stellenanzeige benachteiligt oder diskriminiert fühlt.
Damit Ihre Stellenausschreibung AGG-konform gelingt und nicht zum finanziellen Risiko wird, empfehlen
wir Ihnen, den Text Ihrer Stellenanzeige neutral zu formulieren.
Im Einzelnen bedeutet dies:
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Benennen Sie die ausgeschriebene Position geschlechtsneutral:
Beispiel:
AssistentIn
Assistent/in
Assistenz (m/w)
Verwenden Sie keine Formulierungen
wie:
„dann sind Sie unser Mann“
„dann sind Sie der ideale Kandidat“
Vermeiden Sie Begriffe wie
„Vollzeitstelle“, da diese eine mittelbare Benachteiligung (z. B. von Müttern) mit sich bringen kann.
Diese Regeln sollten Sie im ganzen Text befolgen, nicht nur in
der Nennung der Position.
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Vermeiden Sie Angaben, die einen Bezug zum Alter haben und geben Sie kein Mindest- oder Höchstalter an.
Auch die Forderung nach einer bestimmten
Anzahl an Jahren mit Berufserfahrung ist kritisch und muss im Zweifelsfall vom
Unternehmen nachgewiesen werden.
Verwenden Sie keine Formulierungen
wie:
„jung und dynamisch“
„bis xx Jahre"
„Mindestens xx Jahre“
„langjährige Berufserfahrung“
„mindestens xx Jahre Berufserfahrung“
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Vermeiden Sie jegliche Äußerung zur Religionszugehörigkeit oder der Weltanschauung
Verwenden Sie keine Formulierungen
wie:
„Sie sind evangelisch“ (oder andere Religionszugehörigkeit)
„Sie zeigen ehrenamtliches Engagement in der Kirche“
„Sie sind konfessionslos“
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Vermeiden Sie jegliche Einschränkung bzgl. der Herkunft!
Verwenden Sie keine Formulierungen
wie:
„Ihre Muttersprache sollte englisch sein“ “ (oder andere Sprache)
„fließende Deutschkenntnisse“
„Sie sollten den lokalen Dialekt beherrschen“
„akzentfreie Aussprache“
„mit Angabe Ihres Geburtsortes“
Ebenso kann die Anforderung der
Sprachkenntnisse je nach spezieller Anforderung an die Stelle ein Diskriminierungsmerkmal darstellen.
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Verwenden Sie keine Floskeln oder Signalworte die körperliche und geistige Handicaps oder eine Behinderung ausschließen. Besser ist es, die zentralen körperlichen und geistigen Tätigkeiten,
die der Kandidat bei der Ausübung der Tätigkeiten zu verrichten hat, anzugeben.
Verwenden Sie keine Formulierungen
wie:
„Sie sind körperlich belastbar“
„Sie sind mobil“
„Sie sind geistig flexibel“
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Fordern Sie in der Stellenanzeige kein Bewerbungsfoto an, sondern besser „aussagekräftige Bewerbungsunterlagen“.
Doch wie fast überall, gibt es natürlich hier auch wieder Ausnahmen:
- Eine religiöse Einrichtung darf beispielsweise als
Einstellungsvoraussetzung festlegen, dass der Bewerber Mitglied ihrer Kirche ist.
- Ein Theater sucht für die Stellenbesetzung eines älteren
Mannes einen Mitarbeiter und darf als Einstellungsvoraussetzung festlegen, dass dieser Mitarbeiter älteren Alters sein soll.
- Ein Mädcheninternat darf bei der Besetzung einer
Betreuerstelle die Bewerberauswahl auf Frauen beschränken, wenn die Tätigkeit auch Nachtdienste im Internat beinhalten soll.
- Bei der Stellenbesetzung einer Führungskraft darf
Berufserfahrung als Einstellungsvoraussetzung gelten.
- Das Höchstalter darf aufgrund der Notwendigkeit einer
angemessenen Beschäftigungszeit begrenzt sein, wenn beispielsweise die Einarbeitung eines 64-jährigen zu aufwendig und zeitintensiv im Verhältnis zur verbleibenden Arbeitszeit vor Renteneintritt
steht.
Unser Tipp: Sie können Ihre Stellenanzeige auch mit dem Hinweis versehen, dass eingehende Bewerbungen nur auf ihre fachliche Qualifikation hin ausgewertet und
Talente unabhängig von Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Identität, Nationalität, Schwerbehinderung oder Alter berücksichtigt werden. Damit schützen Sie sich zwar nicht pauschal
vor möglichen Rechtsverstößen, zeigen aber, dass Sie als Unternehmen auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz achten.
Eine rechtssichere Stellenanzeige selbst zu erstellen, kann manchmal einiges an Kopfzerbrechen verursachen. Ersparen Sie sich diese zeitintensive Arbeit
und lassen Sie sich Ihre Stellenanzeige einfach von erfahrenen Personalentscheidern schreiben.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie gerne und finden
mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Lösung, wie wir Sie am besten entlasten können.